a n w a l t s k a n z l e i
markus jakubowski

Kosten & Erstberatung

Transparente Informationen zu Gebühren und Abrechnung

Eine klare und nachvollziehbare Kostenstruktur ist mir wichtig. Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Abrechnung anwaltlicher Leistungen sowie zu Möglichkeiten der Kostenerstattung. Gerne erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.


Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Bei außergerichtlicher Beratung oder Vertretung kann in geeigneten Fällen zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, wenn dies im Interesse einer transparenten und angemessenen Vergütung sinnvoll ist


Erstberatung

Eine Erstberatung ist kostenpflichtig und erfolgt:

  • entweder nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG
  • oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung


Die konkreten Kosten werden vor Beginn der Beratung transparent besprochen.

Keine festen Pauschalen

Feste Pauschalhonorare werden nicht angeboten, da sich der Aufwand je nach Sachverhalt erheblich unterscheiden kann.
So ist eine faire und an den tatsächlichen Anforderungen orientierte Abrechnung gewährleistet.


Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich für Sie gerne:

  • die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung
  • die Einholung der Deckungszusage

In vielen Fällen werden die anfallenden Kosten ganz oder teilweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen.


Kostenerstattung durch den Gegner

In bestimmten Konstellationen besteht ein Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten durch die Gegenseite, insbesondere:

  • bei unverschuldeten Verkehrsunfällen

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen.
Dies gilt ebenso bei weiteren Schadensersatzansprüchen.

  • bei Verzug des Anspruchsgegners

Befindet sich der Gegner mit der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs in Verzug, müssen die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten in der Regel ebenfalls übernommen werden.


Strafrechtliche Verfahren – Kostenübernahme durch die Staatskasse

In bestimmten strafrechtlichen Konstellationen kann die Staatskasse die Kosten des Verfahrens übernehmen, insbesondere:

  • bei Freispruch
  • bei Einstellung des Verfahrens aus bestimmten Gründen

Gerne informiere ich Sie im Einzelfall über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung.


Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen:

  • Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten
  • Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren

Ich berate Sie gerne dazu, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und unterstütze bei der Antragstellung.


Persönliche Kosteneinschätzung

Jeder Fall ist unterschiedlich.

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine:

  • realistische Einschätzung der Kosten
  • transparente Darstellung möglicher Erstattungen
  • klare Information über das weitere Vorgehen


Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zur Erstberatung haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.


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