Kosten & Erstberatung
Transparente Informationen zu Gebühren und Abrechnung
Eine klare und nachvollziehbare Kostenstruktur ist mir wichtig. Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Abrechnung anwaltlicher Leistungen sowie zu Möglichkeiten der Kostenerstattung. Gerne erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei außergerichtlicher Beratung oder Vertretung kann in geeigneten Fällen zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, wenn dies im Interesse einer transparenten und angemessenen Vergütung sinnvoll ist
Erstberatung
Eine Erstberatung ist kostenpflichtig und erfolgt:
- entweder nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG
- oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung
Die konkreten Kosten werden vor Beginn der Beratung transparent besprochen.
Keine festen Pauschalen
Feste Pauschalhonorare werden nicht angeboten, da sich der Aufwand je nach Sachverhalt erheblich unterscheiden kann.
So ist eine faire und an den tatsächlichen Anforderungen orientierte Abrechnung gewährleistet.
Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich für Sie gerne:
- die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung
- die Einholung der Deckungszusage
In vielen Fällen werden die anfallenden Kosten ganz oder teilweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Kostenerstattung durch den Gegner
In bestimmten Konstellationen besteht ein Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten durch die Gegenseite, insbesondere:
- bei unverschuldeten Verkehrsunfällen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die erforderlichen Anwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen.
Dies gilt ebenso bei weiteren Schadensersatzansprüchen.
- bei Verzug des Anspruchsgegners
Befindet sich der Gegner mit der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs in Verzug, müssen die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten in der Regel ebenfalls übernommen werden.
Strafrechtliche Verfahren – Kostenübernahme durch die Staatskasse
In bestimmten strafrechtlichen Konstellationen kann die Staatskasse die Kosten des Verfahrens übernehmen, insbesondere:
- bei Freispruch
- bei Einstellung des Verfahrens aus bestimmten Gründen
Gerne informiere ich Sie im Einzelfall über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen:
- Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten
- Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren
Ich berate Sie gerne dazu, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und unterstütze bei der Antragstellung.
Persönliche Kosteneinschätzung
Jeder Fall ist unterschiedlich.
Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine:
- realistische Einschätzung der Kosten
- transparente Darstellung möglicher Erstattungen
- klare Information über das weitere Vorgehen
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zur Erstberatung haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.